Anträge zur 4. Beschlussvorlage (zu Artikel 7):


1. Bevor Absatz 2 soll den folgenden Absatz eingefügt werden: „Bei der Bildung des Gründungsvorstand der Anthroposophischen Gesellschaft an der Weihnachtstagung 1923 wollte Rudolf Steiner seine Frau Marie Steiner zu seinem Stellvertreter ernennen, die dies aber abgelehnt hat. Daraufhin hat Rudolf Steiner den Schweizer Dichter Albert Steffen zum Stellvertreter ernannt. Er hat ihn aber weder damals, noch später zu seinem Nachfolger berufen. Hieraus ergibt sich, dass sich die von der Weihnachtstagung ausgehende institutionelle Kontinuität zwar bis Albert Steffen, aber nicht über ihn hinaus fortsetzt, - weshalb er, Albert Steffen, seinerseits auch keinen Nachfolger genannt hat. Rudolf Steiner ist deshalb der Leiter der Freien Hochschule geblieben, das Einklangsverhältnis, wozu sich die Hochschulmitglieder verpflichtet haben, muss deswegen mit ihm gesucht werden und kann sich nicht unmittelbar auf Grund institutionären Akte ergeben. Hieraus ergibt sich ferner, dass alle ehemals gültigen institutionären Zusammenhänge unter diesem Gesichtspunkt, also im Hinblick auf die Erfüllung der inneren spirituellen Bedingungen betrachtet werden müssen. Der Einklang konnte und kann nie ein solcher mit einer Institution und ihrer Verwaltung sein, konnte und kann vielmehr stets nur insofern eine verwaltungsmäßige Erescheinungsform erhalten, als die Institution, selbst von spirituellen Leben erfüllt war und ist. Durch das Zurückhalten der Nachfolgeberufung hat Rudolf Steiner das Augenmerk seiner Schüler darauf gelenkt, dass, seitdem er nicht mehr physisch unter ihnen weilt, alle institutionären Verhältnisse und Vorgänge auf ihren Zusammenhang mit seinem urbildlichen Gründertat und damit auch mit seinem eigenen Wesen (‚Namen’) geprüft werden müssen. Im Sinne und Geist dieses Zusammenhanges müssen die Richtlinien für den Einklang des Handelns mit der Hochschulleitung gewonnen werden. Hierbei kann es sich nur um das Bemühen des Einklangs mit Rudolf Steiner selbst oder seinem Stellvertreter handeln.“

Begründung: Dieser Text ist mit einigen kleinen Ergänzungen dem Aufsatz Die ‚Prinzipien’ Rudolf Steiners in ihrer spirituellen und sozialen Bedeutung von Herbert Witzenmann, ehemaliges Vorstandsmitglied und Leiter der Sozialwissenschaftlichen und Jugendsektion am Goetheanum, entnommen (Sonderdruck aus Mitteilungen des Arbeits-Kreises zur geistgemäßen Durchdringung der Weltlage, Nr. 47, 48, 49/50, Dornach 1978, S. 10). Im Sinne der wirklichkeitsgemäßen Statuten ist dieser Text geeignet um in der kontroversen, aber aufklärungsbedürftigen Frage nach der Leitung, Existenz und institutionellen Kontinuität der Freien Hochschule und deren möglichen Weiterführung, Deutlichkeit zu verschaffen. Ferner ist es ein Schritt in der Richtung Vergangenheitsbewältigung.



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