„Wer Wind sät, wird Sturm ernten“ –
Neuer Ordnungsantrag Kelders und drei Anträge des
Arbeitskollegiums der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland


Dornach, den 26. Dezember 2002: Am 23. Dezember, am selben Tag, da José Garcia Morales als Anthroposoph aber nicht-Mitglied und ich, im Namen von 7 weitere, aktive Mitglieder, mit dem Basler Anwalt Dr. Bernard Gelzer, unter großem Zeitdruck, den 7-seitigen Brief an den Vorstand verfaßten um unseren Anliegen und Anträgen Kraft beizusetzen, und am selben Tag, da auch die 16-seitige Zeitschrift Schauplatz Goetheanum mit allen meiner Anliegen und Anträge an die General-Versammlung 2002 der Anhroposophischen Gesellschaft herauskam, bekam ich per Fax die Reaktion darauf von Paul Mackay (für den Vorstand am Goetheanum). Auf mein erste Anliegen, er möge unbedingt seine unreife Beschlussvorlagen umwandeln in Besprechungsvorlagen, weil, wie schon gezeigt, die Generalversammlung von Vorstand nach u.a. Artikel 10 und 1 der Statuten nicht richtig einberufen und deswegen nicht beschlußfähig ist, wurde überhaupt nicht eingegangen. Es wurde mir statt dessen mitgeteilt, daß, nach Besprechung mit den Rechtsberatern, nur 5 der insgesamt 17 Anträge (als Alternativvorlagen) zur Abstimmung gebracht werden, weil nur sie direkt auf die vom Vorstand auf die Tagesordnung gesetzten Beschlussvorlagen bezogen sind – es handelt sich hier 2 Ordnungsanträge (zur Beschlußfassung unter dem Prinzip des absoluten Mehr, und zur Verwandlung der Beschlussvorlagen in Besprechungsvorlagen) und 3 Sachanträge (zur Präambel und zum Artikel 10, Abs. 2). Dagegen soll, so meint der Vorstand, über weitere 12 Anträge nicht abgestimmt werden können, weil sie entweder als Empfehlungen für Stimmabgaben gesehen werden, oder weil die von mir vorgeschlagenen Statutenänderungen und Einfügungen sich auf Statuten beziehen, wie z.B. Artikel 8, die sogenannt nicht auf die Tagesordnung stehen.
Das Letztere ist nun wirklich das non plus ultra! Denn hier wird vom Vorstand einfach behauptet, das diejenige wirklichkeitsfremden Statuten, die nicht von den Beschlussvorlagen des Vorstandes berührt werden, nicht auf die Tagesordnung stehen sollen, aber trotzdem stillschweigend – also ohne irgendeine wirkliche Besprechung und Abstimmung – zu geltende Statuten erklärt werden sollen! Diese Aussage entbehrt nun wirklich aller Logik und Wirklichkeitssinn.
Als Antwort auf diese Provokation, stelle ich nun folgenden Ordnungsantrag (solche können, bis zum Anfang der jeweiligen Behandlung, immer noch gestellt werden):



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