Es wird beantragt: Die beiden Absätze werden abgelehnt.
Begründung: Diese beiden Ergänzungen scheinen, wiederum, nur nötig wegen der geplanten Vermaterialisierung und Kodifizierung des ursprünglichen Idealvereins. Falls überhaupt nötig, sollen sie in die Geschäftsordnung aufgenommen werden. Das Innenverhältnis regelt die Geschäftsordnung.