Dornach, den 26. Dezember 2002: Am 23. Dezember, am selben Tag, da José
Garcia Morales als Anthroposoph aber nicht-Mitglied und ich, im Namen von 7
weitere, aktive Mitglieder, mit dem Basler Anwalt Dr. Bernard Gelzer, unter
großem Zeitdruck, den 7-seitigen Brief an den Vorstand verfaßten
um unseren Anliegen und Anträgen Kraft beizusetzen, und am selben Tag,
da auch die 16-seitige Zeitschrift Schauplatz Goetheanum mit allen meiner Anliegen
und Anträge an die General-Versammlung 2002 der Anhroposophischen Gesellschaft
herauskam, bekam ich per Fax die Reaktion darauf von Paul Mackay (für den
Vorstand am Goetheanum). Auf mein erste Anliegen, er möge unbedingt seine
unreife Beschlussvorlagen umwandeln in Besprechungsvorlagen, weil, wie schon
gezeigt, die Generalversammlung von Vorstand nach u.a. Artikel 10 und 1 der
Statuten nicht richtig einberufen und deswegen nicht beschlußfähig
ist, wurde überhaupt nicht eingegangen. Es wurde mir statt dessen mitgeteilt,
daß, nach Besprechung mit den Rechtsberatern, nur 5 der insgesamt 17 Anträge
(als Alternativvorlagen) zur Abstimmung gebracht werden, weil nur sie direkt
auf die vom Vorstand auf die Tagesordnung gesetzten Beschlussvorlagen bezogen
sind – es handelt sich hier 2 Ordnungsanträge (zur Beschlußfassung
unter dem Prinzip des absoluten Mehr, und zur Verwandlung der Beschlussvorlagen
in Besprechungsvorlagen) und 3 Sachanträge (zur Präambel und zum Artikel
10, Abs. 2). Dagegen soll, so meint der Vorstand, über weitere 12 Anträge
nicht abgestimmt werden können, weil sie entweder als Empfehlungen für
Stimmabgaben gesehen werden, oder weil die von mir vorgeschlagenen Statutenänderungen
und Einfügungen sich auf Statuten beziehen, wie z.B. Artikel 8, die sogenannt
nicht auf die Tagesordnung stehen.
Das Letztere ist nun wirklich das non plus ultra! Denn hier wird vom Vorstand
einfach behauptet, das diejenige wirklichkeitsfremden Statuten, die nicht von
den Beschlussvorlagen des Vorstandes berührt werden, nicht auf die Tagesordnung
stehen sollen, aber trotzdem stillschweigend – also ohne irgendeine wirkliche
Besprechung und Abstimmung – zu geltende Statuten erklärt werden sollen!
Diese Aussage entbehrt nun wirklich aller Logik und Wirklichkeitssinn.
Als Antwort auf diese Provokation, stelle ich nun folgenden Ordnungsantrag (solche
können, bis zum Anfang der jeweiligen Behandlung, immer noch gestellt werden):