Drei Deutsche Anträge


Nachträgliche Bemerkung: Erst gestern wurde mir bekannt, das als Ergebnis der Beratungen des Arbeitskollegiums der Gesellschaft in Deutschland am 19. Dezember 2002, drei, von Gerald Häfner und Justus Wittich für das Kollegium unterzeichnete, Anträge gestellt wurden. Die ersten zwei sind Sachanträge zum Artikel 7 (Statt die Vorschläge des Vorstands, soll es nun heißen: „Angelegenheiten der Hochschule werden durch das Hochschulkollegium selbst geregelt.“) und zum Artikel 10 (Statt eine Zehntel, wie vom Vorstand vorgeschlagen, soll nun ein Zwanzigstel der Mitgliedschaft als Quorum genügen für die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung). Der dritte Antrag ist ein Antrag zum weiteren Verfahren und lautet, nach der Vorbemerkung: „Wir fordern deshalb den Vorstand auf, bis zur an Ostern stattfindenden Generalversammlung einen Vorschlag für einen arbeitsfähigen und vertrauenswürdigen Konvent vorzulegen, der im Auftrag dieser Versammlung in der dann beginnenden ‚Phase 3’ des erneuernden Konstitutionsprozesses die aus der Mitgliedschaft kommenden Geschichtspunkte und Vorschläge entgegennehmen und bewegen sowie daraus Vorlagen (möglicherweise auch, wo keine Einigkeit erzielt werden konnte, mit Varianten) für eine später stattfindende ordentliche Generalversammlung entwickeln kann.“
Hierzu hat Wilfried Heidt von Achberg, nach einer mit Justus Wittich verfaßten sog. „Orientierungshilfe zu den Statutenänderungsvorschlägen des Vorstands“ (die eigentlich viel weiter als eine bloße Orientierung gehen, da sie selber Veränderungen vorschlägt) eine persönliche Erklärung abgegeben, worin er die in diesem Antrag, nach seiner Meinung, enthaltene Verletzung der Freiheitssphäre des Vorstands und überhaupt die, in seinem Augen, von allen Seiten begangene Fehler in der Vorgehensweise bedauert, und bekannt gibt, das er nun überhaupt kein Grund mehr sehe, und keine Kraft mehr habe an die kommende Generalversammlung teilzunehmen.
Nun, zwei Aspekte fallen hier zunächst auf. Erstens bildet doch das Arbeitskollegium als Vorstand der Deutschen Gesellschaft, oder ein Teil desselben, den, wie Rudolf Steiner es an der Weihnachtstagung nannte, „ganz gleichwertigen äusseren Kräftevorstand zu den zentralen Kräftevorstand in Dornach“. Davon ist weder in den diesbezüglichen vom Vorstand vorgeschlagenen Statutenergänzungen, noch in der obengenannten Orientierungshilfe, noch in dem 1. und 3. Deutschen Antrag die Rede. Zweitens ist die Tatsache, das gerade noch einen Tag vor Ablauf der Frist, drei Anträge vom äusseren Kräftevorstand an den inneren Kräftevorstand vorgelegt wurde, ein weiteres, äußert sprechendes Symptom für die mangelhafte Koordination, Unreife und selbst Uneinigkeit auf höchste Ebene beim Zustandekommen der vorliegenden Beschlussvorlagen.

Nun, nach der Auffassung des heutigen Leiters der sozialwissenschaftlichen Sektion am Goetheanum, sind diese Reibungen, die bei der bevorstehenden Generalversammlung zu erwartenden Turbulenzen, nichts anders als unvermeidliche Begleiterscheinungen jegliches Forschungsprozesses selber! Ja, erklärte der auch im Konstitutionsprozess federführende Paul Mackay, am Schluß der sozialwissenschaftlichen Sektionstagung über die Konstitutionsfrage vom 23. und 24. November 2002 am Goetheanum, Turbulenzen bei jeglicher Verfassungsänderung sind unvermeidlich, sozusagen eine Naturerscheinung. Er habe darum völlig damit gerechnet. Nun gilt es, sagte er, im Hinblick auf diese Turbulenzen im äusseren, die absolute Ruhe im inneren zu bewahren. Auf die dringende Bitte an ihm von mir und Dr. Spitta („Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom“) und Dr. Eichholz in diesem Kreis, um diese Turbulenzen hervorrufende Generalversammlung in einer Gesprächstagung umzuwandeln, ging der Baron Mackay auch da nicht ein. Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Ein Sturm von Entrüstung nur? (RJK).



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