Nachträgliche Bemerkung: Erst gestern wurde mir bekannt, das als
Ergebnis der Beratungen des Arbeitskollegiums der Gesellschaft in Deutschland
am 19. Dezember 2002, drei, von Gerald Häfner und Justus Wittich für
das Kollegium unterzeichnete, Anträge gestellt wurden. Die ersten zwei
sind Sachanträge zum Artikel 7 (Statt die Vorschläge des Vorstands,
soll es nun heißen: „Angelegenheiten der Hochschule werden durch das Hochschulkollegium
selbst geregelt.“) und zum Artikel 10 (Statt eine Zehntel, wie vom Vorstand
vorgeschlagen, soll nun ein Zwanzigstel der Mitgliedschaft als Quorum genügen
für die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung).
Der dritte Antrag ist ein Antrag zum weiteren Verfahren und lautet, nach der
Vorbemerkung: „Wir fordern deshalb den Vorstand auf, bis zur an Ostern stattfindenden
Generalversammlung einen Vorschlag für einen arbeitsfähigen und vertrauenswürdigen
Konvent vorzulegen, der im Auftrag dieser Versammlung in der dann beginnenden
‚Phase 3’ des erneuernden Konstitutionsprozesses die aus der Mitgliedschaft
kommenden Geschichtspunkte und Vorschläge entgegennehmen und bewegen sowie
daraus Vorlagen (möglicherweise auch, wo keine Einigkeit erzielt werden
konnte, mit Varianten) für eine später stattfindende ordentliche Generalversammlung
entwickeln kann.“
Hierzu hat Wilfried Heidt von Achberg, nach einer mit Justus Wittich verfaßten
sog. „Orientierungshilfe zu den Statutenänderungsvorschlägen des Vorstands“
(die eigentlich viel weiter als eine bloße Orientierung gehen, da sie
selber Veränderungen vorschlägt) eine persönliche Erklärung
abgegeben, worin er die in diesem Antrag, nach seiner Meinung, enthaltene Verletzung
der Freiheitssphäre des Vorstands und überhaupt die, in seinem Augen,
von allen Seiten begangene Fehler in der Vorgehensweise bedauert, und bekannt
gibt, das er nun überhaupt kein Grund mehr sehe, und keine Kraft mehr habe
an die kommende Generalversammlung teilzunehmen.
Nun, zwei Aspekte fallen hier zunächst auf. Erstens bildet doch das Arbeitskollegium
als Vorstand der Deutschen Gesellschaft, oder ein Teil desselben, den, wie Rudolf
Steiner es an der Weihnachtstagung nannte, „ganz gleichwertigen äusseren
Kräftevorstand zu den zentralen Kräftevorstand in Dornach“. Davon
ist weder in den diesbezüglichen vom Vorstand vorgeschlagenen Statutenergänzungen,
noch in der obengenannten Orientierungshilfe, noch in dem 1. und 3. Deutschen
Antrag die Rede. Zweitens ist die Tatsache, das gerade noch einen Tag vor Ablauf
der Frist, drei Anträge vom äusseren Kräftevorstand an den inneren
Kräftevorstand vorgelegt wurde, ein weiteres, äußert sprechendes
Symptom für die mangelhafte Koordination, Unreife und selbst Uneinigkeit
auf höchste Ebene beim Zustandekommen der vorliegenden Beschlussvorlagen.
Nun, nach der Auffassung des heutigen Leiters der sozialwissenschaftlichen
Sektion am Goetheanum, sind diese Reibungen, die bei der bevorstehenden Generalversammlung
zu erwartenden Turbulenzen, nichts anders als unvermeidliche Begleiterscheinungen
jegliches Forschungsprozesses selber! Ja, erklärte der auch im Konstitutionsprozess
federführende Paul Mackay, am Schluß der sozialwissenschaftlichen
Sektionstagung über die Konstitutionsfrage vom 23. und 24. November 2002
am Goetheanum, Turbulenzen bei jeglicher Verfassungsänderung sind unvermeidlich,
sozusagen eine Naturerscheinung. Er habe darum völlig damit gerechnet.
Nun gilt es, sagte er, im Hinblick auf diese Turbulenzen im äusseren, die
absolute Ruhe im inneren zu bewahren. Auf die dringende Bitte an ihm von mir
und Dr. Spitta („Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom“) und Dr. Eichholz
in diesem Kreis, um diese Turbulenzen hervorrufende Generalversammlung in einer
Gesprächstagung umzuwandeln, ging der Baron Mackay auch da nicht ein. Wer
Wind sät, wird Sturm ernten. Ein Sturm von Entrüstung nur? (RJK).