Es wird beantragt: Die Präambel wird abgelehnt, stattdessen soll sie lauten:
Präambel
Während der Weihnachtstagung 1923 in Dornach wurde die Anthroposophische Gesellschaft neugegründet, basierend auf dem Grundsteinspruch und den Statuten, die sich gegenseitig stützen und ergänzen. Der von Rudolf Steiner damals auch verwendete Ausdruck allgemeine, statt internationale, Anthroposophische Gesellschaft bezog sich auf die an der Weihnachtstagung ebenfalls auf der doppelten Grundlage des Grundsteinspruches und der Statuten gebildeten Vereinigung von anthroposophischen Landesgesellschaften und Mitgliedergruppen, die sich als Keim einer allgemein-menschlichen Gesellschaft auf Erden inzwischen über die ganze Welt verbreitet hat. Mit der Übergabe seines ganzes esoterisches Vortragswerkes an die Öffentlichkeit, allerdings unter dem Vorbehalt des im 8. Statut enthaltenen Hochschulvermerks, mit der Übernahme des Amtes des Vorsitzenden innerhalb des Vorstandes am Goetheanum und mit der von ihm gestifteten neuen Mysterienstätte Goetheanum, Freie Hochschule für Geisteswissenschaft vollzog Rudolf Steiner damals an dieser Weihnachtstagung die Vereinigung von Anthroposophischer Bewegung und Anthroposophischer Gesellschaft. Nachdem er die Einrichtung der Ersten Klasse dieser Freien Hochschule nahezu vollendet hatte, starb Rudolf Steiner am 30. März 1925 ohne jedoch die Leitung und weitere Einrichtung dieser Schule auf einen Nachfolger zu übertragen. Die von ihm ernannten Mitarbeiter versuchten daraufhin, das in seinem Gesamtwerk enthaltene universelle Lehrgut mit seinen vielfältigen Anregungen für die Wiedervereinigung von Kunst, Wissenschaft und Religion zu ergreifen, herauszugeben, zu verwalten und nach eigenem Vermögen weiterzuführen. Heute zeichnet ein Hochschulkollegium verantwortlich für das aus verschiedene Sektionen und Arbeitsgruppen bestehende Goetheanum, Freie Hochschule für Geisteswissenschaft. Der Vorstand der neuzuergreifenden Anthroposophischen Gesellschaft betrachtet es lediglich als seine Aufgabe, die am 28. Dezember 1923 angenommenen und der heutigen Zeit- und Weltlage nur leicht angepassten Statuten zu verwirklichen. Für die drei Unterabteilungen des Vereins Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft, d. H. a) die Administration der Anthroposophischen Gesellschaft; b) der Philosophisch-Anthroposophische Verlag und c) die Administration des Goetheanumbaues, bleibt zunächst der Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft verantwortlich.
Begründung: Eine Präambel für die Anthroposophische
Gesellschaft kann nicht nur eine allgemeine Formfrage sein, sondern soll dem
sich für die Gesellschaft Interessierenden ein etwas erhobenes Stimmungsbild
vermitteln, dessen was gewesen, ist und sein soll.