Antrag zur 6. Beschlussvorlage (Artikel 10, Absatz 2)


Es wird beantragt: An Stelle des Wortlauts dieser Beschlussvorlage soll es heißen: „Tausend Mitglieder sind berechtigt, jederzeit eine außerordentliche Generalversammlung zu verlangen sowie deren Tagesordnung festzulegen. Die Einberufung der Versammlung erfolgt durch den Vorstand innerhalb von drei Monaten.“

Begründung: Normaliter sind bei den Jahresversammlungen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in den letzten Jahren zwischen 500 und 1000 Mitglieder am Goetheanum anwesend gewesen. Die Zahl von Tausend, etwa 2% der Mitgliedschaft, statt 2500 (etwa 5%) oder sogar 5.000 (etwa 10%) als ein Quorum für die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung entspricht deswegen viel mehr den realen Lebensverhältnisse in der Gesellschaft. Selbstverständlich sollen die Initiativnehmer dieser Versammlung die Tagesordnung feststellen und im Einvernehmen mir dem Vorstand die Gesprächsleitung selbst regeln. Im Hinblick auf die ziemlich knappen Terminen in Bezug auf die Einladungen (drei Wochen vorher) und Anträge (eine Woche vorher) für die außerordentlichen Generalversammlungen, scheint die Einberufungsfrist von sechs Monaten viel zu lang und wird darum drei Monaten vorgeschlagen.



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